In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht unter anderem in der Krankenversicherung. Damit wird sichergestellt, dass jeder die ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen und diese auch bezahlt werden.
- Für die Sozialversicherung besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder – egal, ob Angestellter, Freiberufler oder Selbstständiger – sich in der Kranken- und Pflegeversicherung absichern lassen muss. Dafür fallen Beiträge an, die in der Regel prozentual vom Einkommen bzw. vom Gewinn der zu versichernden Person gerechnet werden. Wer sich freiwillig gesetzlich versichern lässt, der kann bei einem sehr geringen Einkommen auch davon Gebrauch machen, dass die Beiträge nur in der Mindesthöhe erhoben werden.
- Möglich ist eine Befreiung von der Pflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen. Eine weitere Besonderheit ist, dass besonders einkommensstarke Personen von der Pflicht zur befreit sind. Auf Antrag besteht auch für Freiberufler die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreien zu lassen. Dies gilt allerdings nur für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einer nicht bestehenden Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kasse muss eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. In jedem Fall muss eine Krankenversicherung nachgewiesen werden.